Hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg: Claudia Pechstein. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Tom Weller/dpa)

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es am 12. Juli in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor völlig offen. (Az. 1 BvR 2103/16)

Pechstein klagt gegen den Weltverband

Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten. Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg auch grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte dann aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nun gegenstandslos geworden.

Linken-Politiker Gysi: «historischer Erfolg»

Linken-Politiker Gregor Gysi hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als «historischen Erfolg» bezeichnet. Nicht das Landgericht, nicht das Oberlandesgericht, sondern der Internationale Sportgerichtshof Cas und der Bundesgerichtshof hätten sie in ihren verfassungsrechtlichen Grundrechten verletzt, erklärte der Jurist.

«Das Urteil von Karlsruhe ist nicht nur für sie und diejenigen, die mit ihr gefiebert haben, ein großer historischer Erfolg, sondern für viel mehr Menschen. Der Internationale Sportgerichtshof, die Sportgerichtsbarkeit insgesamt müssen ihre Allmachtsgefühle aufgeben und sich künftig ebenfalls der Rechtsprechung unterwerfen», sagte Gysi.

Pechstein-Lebensgefährte: ISU hat keine Gnade zu erwarten

Nach Auffassung von Lebensgefährte und Verbandspräsident Matthias Große ist die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auch ein Erfolg für andere Sportler. «Der Sportler und Mensch Claudia Pechstein hat heute etwas Großartiges erreicht. Für sich selbst und für alle anderen deutschen Sportler, die in die Mühlen der Sportgerichtsbarkeit geraten können», sagte Große der Deutschen Presse-Agentur.

«Dem Urteil im Namen des Volkes ist nichts hinzuzufügen. Es zeigt, dass die ISU und der CAS mit ihren Unrechtssperren gegen Claudia Pechstein gescheitert sind. Nach 13 Jahren Kampf haben wir ganz viel Respekt, Achtung und Demut vor dieser Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts», sagte der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft, der gleichzeitig auch der Lebensgefährte der Olympiasiegerin ist.

Große kündigte an, dass die Berlinerin nun am OLG München ihren Kampf um Schadenersatz und Schmerzensgeld fortsetzen werde. «Wir haben jetzt eine rechtsklare Situation. Der Kampf ist noch nicht vorbei. Wir werden den Weg bis zum Schluss weitergehen. Aber schon jetzt ist klar: Vom Team Pechstein hat die ISU keine Gnade zu erwarten», erklärte Große.

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