Hat sich nicht an die Meldauflagen gehalten: Biathlet Andrejs Rastorgujevs aus Lettland. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Anders Wiklund/TT News Agency/AP/dpa)

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat die Sperre des lettischen Biathleten Andrejs Rastorgujevs wegen Verstoßes gegen Meldeauflagen auf 18 Monate festgelegt.

Der Athlet habe gegen Anti-Doping-Bestimmungen der Internationalen Biathlon-Union IBU gemäß Artikel 2.4 verstoßen und sich drei Meldepflichtverletzungen innerhalb von zwölf Monaten geleistet, teilte der Cas mit.

Der dreimalige Europameister war im März in Nove Mesto wegen des möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln vorläufig vom Wettkampfbetrieb suspendiert worden. Alle Wettbewerbsergebnisse von Rastorgujevs seit dem 1. Juli 2020 werden gestrichen.

Der zuständige Cas-Schiedsrichter stellte fest, dass das erste Meldepflichtversäumnis im Oktober 2019 bekannt wurde und ein zweites im Juni 2020 erfolgte. Im Mittelpunkt des Cas-Verfahrens stand, ob ein drittes Meldepflichtversäumnis nachgewiesen werden konnte. Nach Prüfung der ihm vorgelegten Beweise kam der Einzelschiedsrichter zu dem Schluss, dass der Athlet unvollständige Angaben gemacht habe, die nicht ausreichten, um ihn im September 2020 ausfindig zu machen.

Aufgrund des «geringeren Verschuldensgrades des Athleten in Bezug auf den dritten Einreichungsfehler», bezeichnete der Richter eine Verkürzung der maximalen Sperre von 24 Monate als angemessen und legte eine Sperre von 18 Monaten fest.

Rastorgujevs hatte stets alle Dopingverdächtigungen bestritten. «Ich möchte allen versichern, dass ich nichts getan habe, was verboten ist», hatte er auf Facebook erklärt. Er räumte aber einige nicht näher erläuterte «technische Fehler» ein.

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