Die Verurteilung des früheren Schwimm-Bundestrainers Stefan Lurz wegen sexuellen Missbrauchs ist rechtskräftig.
Gegen einen entsprechenden Strafbefehl, der eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und die Zahlung einer Summe von 1500 Euro an die Opferschutz-Organisation Weißer Ring vorsieht, sei kein Einspruch erhoben worden, teilte das Amtsgericht Würzburg mit.
Das Gericht hatte gegen den früheren Schwimm-Bundestrainer die Strafe ausgesprochen, weil er laut Staatsanwaltschaft zugebenen hatte, in zwei Fällen eine minderjährige Leistungsschwimmerin missbraucht zu haben. Lurz darf während einer dreijährigen Bewährungszeit weder beruflich noch ehrenamtlich Schwimmtrainer sein.
Die Tatvorwürfe datieren aus den Jahren 2011 und 2012, konkret geht es um den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Mit der Annahme des Urteils aus dem Strafbefehl ersparte Lurz sich und den Betroffenen eine öffentliche Hauptverhandlung.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren im vergangenen Februar von Amts wegen eingeleitet, nachdem Lurz in einem «Spiegel»-Bericht sexuelle Übergriffe gegen junge Schwimmerinnen vorgeworfen wurden. Laut Staatsanwaltschaft wurde ein Teil der Verfahren unter anderem wegen Verjährung eingestellt.
Lurz arbeitete am Bundesstützpunkt in Würzburg. Er war über viele Jahre Bundestrainer der Freiwasserschwimmer und feierte mit diesen zahlreiche Erfolge bei Titelkämpfen. Nach dem Magazinbericht im Februar war er zurückgetreten.